Zeitschrift EE

 erneuerbare energie: 2.2021

Klimaschädliche Heizungen raus!

Für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung gibt es attraktive Förderungen.

Text: Mario Sedlak

Wer noch mit Öl, Gas, Kohle, Koks oder einem Allesbrenner heizt, sollte sich langsam nach einer Alternative umsehen. Auch ineffiziente Stromheizungen sollten ersetzt werden. Als Unterstützung gibt es die Bundesförderung „Raus aus Öl“, die von den meisten Bundesländern noch aufgestockt wird.

Abbildung

Bevorzugt wird der Anschluss an ein Fernwärmenetz gefördert. Nur wenn keines vorhanden ist oder der Anschluss unwirtschaftlich wäre, kann man einen Zuschuss für eine moderne Holzheizung oder Wärmepumpe bekommen, wenn man im Gegenzug die alte Heizung entsorgen lässt.

Alle Arbeiten müssen durch eine Fachfirma erfolgen (Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, bekommen keine Förderung).

Förderungen für Privathaushalte

Gemeint sind Bestandsgebäude im Inland, die überwiegend für Wohnzwecke genutzt werden (Eigentümer darf meist auch eine juristische Person sein).

BUNDESFÖRDERUNG

  • max. 50 % der Kosten, höchstens 7.500 €
  • Für den Fernwärmeanschluss im Ortskern in erdgasversorgten Gebieten gibt es einen „Ortskernzuschlag“ (max. 2.000 €)

BURGENLAND

  • Förderung von Alternativenergieanlagen (Wärmepumpe, Sonnenkollektoren, Biomasseheizung, Fernwärmeanschluss, kontrollierte Wohnraumlüftung, sonstige Heizung mit erneuerbarer Energie) im Wohnbau mit 30 % der Kosten, gedeckelt zwischen 1.300 und 2.500 €

KÄRNTEN

  • Förderung der Heizungsumstellung von fossilen Brennstoffen (Kohle, Heizöl, Gas, Allesbrenner) auf erneuerbare Energien in mindestens 5 Jahre alten Ein- und Zweifamilienwohnhäusern oder sonstigen Gebäuden mit maximal 2 Wohnungen. Maximal 35 % der Kosten, höchstens 6.000 € pro Gebäude

NIEDERÖSTERREICH

  • maximal 20 % der Kosten, höchstens 3.000 €, nur für Hauptwohnsitze
  • Fernwärmeanschluss wird nur gefördert, wenn die Fernwärme zu mindestens 80 % aus erneuerbarer Energie stammt

OBERÖSTERREICH

  • 50 % der Kosten, gedeckelt zwischen 1.200 und 2.800 €
  • zusätzlich 5.000 € für den Einbau einer Biomasseheizung mit Stirlingmotor zur Stromerzeugung
  • zusätzlich 100 % der Kosten für die Entsorgung des alten Öltanks (max. 1.000 €)
  • nachträglich eingebaute Sonnenkollektoren werden auch ohne Entsorgung einer alten Heizung gefördert.

SALZBURG

  • Förderung für Holzheizungen (Scheitholz, Pellets, Hackgut), Anschluss an erneuerbare Fernwärme sowie die erstmalige Errichtung einer Tiefenbohrung, eines Erdkollektors oder einer Brunnenanlage für Wärmepumpen (max. 35 % der Kosten, gedeckelt zwischen 2.500 und 4.500 €)
  • auch ohne Entsorgung einer alten Heizung werden Sonnenkollektoren gefördert

STEIERMARK

  • 30 % der Kosten, gedeckelt zwischen 1.000 und 3.600 €
  • Kombikessel werden nicht gefördert

TIROL

Keine Förderung von Heizungstausch für Privatpersonen.

VORARLBERG

  • Förderung für Sonnenkollektoren, Holzheizung, Nahwärmeanschluss, Wärmepumpen, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (max. 30 % der Kosten, gedeckelt zwischen 400 und 4.000 €, bei Entsorgung der alten Öl/Gas-Zentralheizung oder Elektrodirektheizung gibt es 2.000 bis 4.000 € extra) – nicht für Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitze
  • in manchen Gemeinden zusätzlich noch weitere Förderungen

WIEN

  • die Stadt Wien fördert die Errichtung und die Umstellung oder Nachrüstung von hocheffizienten Heizungsanlagen, die mit erneuerbaren Energieträgern oder mit Fernwärme betrieben werden. Max. 35 % Zuschuss, nur für Eigenheime oder Wohnungen in Gebäuden, die min. 20 Jahre alt sind und Hauptwohnsitz sind
  • auch ohne Entsorgung einer alten Heizung werden Sonnenkollektoren gefördert

Förderungen für Unternehmen

BUNDESFÖRDERUNG

  • 20–35 % der Kosten, höchstens 5.000 bis 8.000 €
  • ohne Entsorgung einer alten, fossilen Heizung: Deckel um 1.000 € niedriger
  • Für Sonnenkollektoren: maximal 20 bis 30 % der Kosten
  • Ortskernzuschlag für Fernwärmeanschluss im Ortskern in Erdgas-versorgtem Gebiet: max. 2.500 €. (Die Förderungen gelten auch für Vereine und konfessionelle Einrichtungen)

OBERÖSTERREICH

  • 10 bis 35 % der Bundesförderung

SALZBURG

Die Fördermittel für Betriebe sind bereits ausgeschöpft.

STEIERMARK

  • für Schulen, Schüler- und Studentenheime, Kindergärten, Pflegeheime, öffentliche Sportanlagen, Vereine und Kleinstunternehmen ist die gleiche Förderung wie für Privatpersonen (siehe dort) möglich

TIROL

  • Tirol unterstützt Vorhaben von gewerblichen Unternehmen, durch die Energie eingespart wird oder erneuerbare Energieträger genutzt werden (Solaranlagen, Wärmepumpen), max. 30 % der im Rahmen der „Umweltförderung im Inland“ bzw. von „klimaaktiv mobil“ gewährten Bundesförderung inkl. allfälliger EU-Förderungen

VORARLBERG

  • Vorarlberg unterstützt Vorhaben von gewerblichen Unternehmen, durch die Energie eingespart wird oder erneuerbare Energieträger genutzt werden (Sonnenkollektoren, Holzheizung, Nahwärmeanschluss, Wärmepumpen, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung), max. 30 % der im Rahmen der „Umweltförderung im Inland“ gewährten Bundesförderung inkl. allfälliger EU-Förderungen, höchstens 10.000 €

ANDERE BUNDESLÄNDER

keine spezielle Heizungstausch-Förderung für Betriebe

Quelle und nähere Infos:

www.raus-aus-öl.at sowie die dort verlinkten Seiten der Bundesländer

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