Die Forderungen des Klimavolksbegehrens
Die Eintragungswoche für das Klimavolksbegehrens bleibt vom 22. bis 29. Juni. Die InitiatorInnen hatten ursprünglich die Bundesregierung in einem offenen Brief um eine Verschiebung gebeten, damit das Volksbegehren nicht in den Nach-Corona-Wehen untergeht. Dieser Wunsch wurde allerdings nicht erhört; umso wichtiger ist es jetzt, dass in der letzten Juniwoche so viele Menschen wie möglich dem Klima ihre Stimme verleihen
Katharina Rogenhofer, Sprecherin des Klimavolksbegehrens
DIE WICHTIGSTEN FORDERUNGEN SIND:
Ein Recht auf Klimaschutz in der Verfassung
In einem Klimaschutzgesetz soll das Grundrecht auf Klimaschutz verfassungsrechtlich festgeschrieben werden. Um uns eine nachhaltige Zukunft zu sichern, muss Österreich die Reduktion der Emissionen im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen gewährleisten und Klimaschutz bei allen Regelungsvorhaben bedenken. Damit dieses grundlegende Recht auch eingefordert werden kann und langfristig festgelegt wird, ist es in der Verfassung zu verankern.
Ein verbindliches, wissenschaftlich fundiertes CO₂-Budget im Klimaschutzgesetz
In Einklang mit dem CO₂-Budget soll ein Reduktionspfad gesetzlich festgelegt werden, bei dem sich Österreich verpflichtet, die Emissionen bis 2030 mindestens zu halbieren und bis 2040 national klimaneutral zu werden.
Einen Klimarechnungshof, der die Einhaltung des CO₂-Budgets prüft
Der Klimarechnungshof ist im Klimaschutzgesetz verfassungsrechtlich zu verankern, um die Wichtigkeit dieses generationenübergreifenden Themas zu unterstreichen. Regierungen wechseln, die Aufgabe, unsere Zukunft zu sichern, bleibt.
Einen Klimacheck bestehender und neuer klimarelevanter Gesetze und Verordnungen
Ein unabhängiger Klimadienst soll ab sofort alle neuen Gesetze und Verordnungen vor Beschluss auf ihre Klimaverträglichkeit prüfen. Zusätzlich soll ein Klimacheck aller bestehender klimarelevanter Gesetze durchgeführt und die Empfehlungen laufend in das Klima-Maßnahmenpaket eingearbeitet werden.
Kostenwahrheit und eine ökosoziale Steuerreform
Klimaschädigendes Handeln soll reduziert werden und muss daher den Preis haben, den es auch für die Gesellschaft hat. Für die Höhe und Ausgestaltung des langfristig steigenden Preises sollen deshalb wissenschaftliche Vorschläge herangezogen werden, um Kostenwahrheit und einen Lenkungseffekt zu garantieren. Derzeit besteht für klimaschädigendes Handeln nicht nur keine Kostenwahrheit, sondern es fließen auch viele Förderungen (Subventionen) in klimaschädigende Wirtschafts- und Handelsweisen.
Den vollständigen Abbau klimaschädigender Subventionen
Die Milliarden, die jetzt in klimaschädliche Subventionen fließen (z.B. Dieselprivileg, Dienstwagenprivileg, fehlende Besteuerung Flugverkehr) und die Einnahmen aus einer ökosozialen Steuerreform sollen dazu verwendet werden, Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen durch einen Klimabonus zu entlasten und den Faktor Arbeit geringer zu besteuern. Andererseits soll das Geld zweckgebunden in nachhaltige Infrastruktur, Energie und Verkehr investiert und diese für alle zugänglich gemacht werden.
Eine flächendeckende Versorgung mit klimafreundlicher Mobilität
Eine konsequente und naturverträgliche Mobilitäts- und Energiewende muss forciert werden, wenn wir unsere Zukunft sichern wollen. Es muss allen Menschen möglich sein, nachhaltig zu leben. Deshalb soll in ein gut ausgebautes, breit leistbares öffentliches Nah- und Fernverkehrsnetz und leistbare, regionale erneuerbare Energie für alle investiert werden. Eine garantierte Finanzierung der Energiewende Statt der bisherigen Stop-and-Go-Politik samt auslaufender Fördertöpfe braucht es langfristig verfügbare und ausreichende Mittel für den Umstieg auf saubere Energie. Wie bei der Mobilität, muss erneuerbare, regionale Energie für alle Menschen nutz- und leistbar sein.
Den gesamten Forderungskatalog finden Sie auf www.klimavolksbegehren.at
Greenpeace-Studie: Klimaschutz schafft Arbeitsplätze
Eine von Greenpeace in Auftrag gegebene Analyse des deutschen Forum ökologisch-soziale Marktwirtschaft (FÖS) zeigt auf, wie kurzfristig notwendige Hilfsmaßnahmen in Verbindung mit langfristigen Konjunkturpaketen in Österreich neue Jobs schaffen, die soziale Ungleichheit bekämpfen und den Strukturwandel zu einer klimafreundlichen, krisenresistenten Wirtschaft einleiten können. Die Kurz-Studie zeigt Chancen und Gefahren in sieben konkreten Feldern auf – vom Luftverkehr und städtischem Verkehr, über die Energiebranche mit Erneuerbaren und Fossilen, die Gebäudesanierung bis hin zur Ausgestaltung unserer Arbeitswelt.
DIE ZENTRALEN ERKENNTNISSE DER STUDIE:
Im Verkehrsbereich zeigt die Analyse, dass schon die kurzfristige Unterstützung der Luftfahrtunternehmen an klare soziale und ökologische Bedingungen geknüpft sein muss, um notwendige Veränderungen einzuleiten und zu verhindern, dass Steuergelder in Form von Dividenden an Krisengewinner umverteilt oder langfristig in klimaschädlicher Infrastruktur festgefahren werden. Gleichzeitig muss im urbanen Verkehr verstärkt auf Öffis und das Fahrrad gesetzt werden. Im Energiesektor liegt nicht nur großes klimapolitisches Potenzial durch den Ausbau von Erneuerbaren und den schrittweisen Ausstieg aus Fossilen, auch fiskalpolitisch können kluge Hilfspakete hier enorme Summen bewegen. Global stecken unvorstellbare 160 Mrd. US-Dollar in umwelt- und klimaschädlichen Subventionen, in Österreich allein bis zu 4,7 Mrd. Euro. Zudem bietet dieser Bereich hohes Potenzial für den geschwächten Arbeitsmarkt: Allein mit der Umsetzung des Photovoltaik-Ausbauziels von 11 Terawattstunden der Regierung könnten in Österreich rund 200.000 regionale Arbeitsplätze geschaffen werden. Um dieses Potenzial zu nützen, dürfen Fehler, wie der massive Ankauf von Anleihen von Energiekonzernen oder die kontraproduktive Verschrottungsprämie nach der Finanzkrise 2008, nicht wiederholt werden.
Auch in der Ausgestaltung unserer Arbeitswelt und mit Blick auf sozialen Zusammenhalt zeigt die Studie die notwendige Schlagrichtung auf: Bei sämtlichen Wirtschaftshilfen, ist der Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen als zentrale Bedingung neben den Klimaschutz zu stellen. Die soziale Ungleichheit, die seit der Finanzkrise 2008 wieder anwächst, muss dringend adressiert werden. Mit einem klugen Konjunkturpaket kann die Politik auch für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen: „Eine Verschiebung der Steuerlast, weg von niedrigen Einkommen und hin zu einer höheren Besteuerung von umweltschädlichen Emissionen und Ressourcenverbrauch, würde gleichzeitig dazu führen, dass die unteren Einkommensschichten am Monatsende mehr Geld zur Verfügung haben, und dass klimaschädliches Verhalten seinen Preis bekommt“, erklären die Studienautoren Holger Bär und Matthias Runkel vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft.
Die Studie finden Sie hier: bit.ly/FOES_GP_StudieFull
Bundesverband Photovoltaic Austria
Um die von der Regierung postulierten Erneuerbare-Energie-Ziele initiieren zu können, muss davon ausgegangen werden, dass es einen umfassenden Maßnahmen-Mix braucht. Dies kann durch angepasste Förderquoten, aber auch durch andere monetäre Vorteile (z.B. vereinfachte steuerliche Absetzbarkeit für PV- und Speichersysteme, Optimierung der Abschreibungsdauer) erreicht werden. Vor allem aber auch über gesetzliche Vorgaben. Neben dem Bekenntnis der Regierung zu 100 % erneuerbarem Strom bis 2030, braucht es vor allem Maßnahmen, die Kontinuität und Planbarkeit veranlassen.
Vera Immitzer, Geschäftsführerin von Photovoltaic Austria. Foto: Bundesverband Photovoltaic Austria
EINFACHE HANDHABUNG UND ENTBÜROKRATISIERUNG
Bundesweit einheitliche Anforderungen
Die Investition in eine PV-Anlage muss unbürokratisch und reibungslos möglich sein. Dementsprechend unerlässlich ist ein bundesweit vereinheitlichtes und vor allem vereinfachtes Genehmigungsumfeld für PV-Systeme und Stromspeicher.
Abschaffung der Betriebsanlagengenehmigung
Da von einer PV-Anlage im Betrieb keine Emissionen jeglicher Art ausgehen, ist die Notwendigkeit der zusätzlichen Genehmigung unschlüssig. Es kommt zu einer Ungleichbehandlung von Betrieben und Einfamilienhäusern sowie von Voll- und Überschusseinspeisern. Dementsprechend soll das Genehmigungsverfahren nach der Gewerbeordnung (§ 74 Abs. 2) entfallen.
PV-Verpflichtung für ausgewählte Gebäude
Bei der Energiewende muss der Bund mit gutem Beispiel vorangehen und selbst Investitionen tätigen. Dementsprechend muss im Rahmen von Neubau und großflächiger Sanierung öffentlicher Gebäude sowie von Gebäuden mit hohem Klimatisierungs- bzw. Kühlbedarf (> 20.000 kWh pro Jahr) die Errichtung einer PV-Anlage vorgeschrieben werden.
Zulassung einer nachträglichen Erweiterung geförderter Anlagen
Bestehende PV-Anlagen mit laufender OeMAG-Tarifförderung verlieren aktuell im Falle einer Anlagenerweiterung die Förderung. Zukünftig ist eine Leistungsaufstockung einer bestehenden Anlage auch über 200 kWp hinaus, ohne Verluste für den Betreiber, zu ermöglichen.
Senkung des Mehrwertsteuersatzes für erneuerbare Energie-Anlagen
Um eine Benachteiligung gegenüber anderen Energieressourcen zu vermeiden, ist die Mehrwertsteuer auf alle erneuerbaren Energie-Anlagen von aktuell 20 % auf 13 % zu senken.
Anpassung der Abschreibungsdauer
Für Unternehmen schafft die Reduktion der Abschreibungsdauer für erneuerbare Energie-Anlagen auf 10 Jahre einen zusätzlichen wirtschaftlichen Vorteil.
Erweiterte Absetzmöglichkeiten für erneuerbare Energie-Anlagen
Mit der Absetzmöglichkeit einer PV-Anlage bzw. eines Stromspeichers für den privaten Anlagenbetreiber soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die Ausgaben für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlage oder des Stromspeichers im Rahmen des Lohnsteuerausgleiches als Absetzbetrag geltend zu machen, wie es bis 2016 möglich war.
Ermöglichung von PV-Großanlagen inklusive Flächenausweisung
Trotz hohem Dachpotenzial müssen vor allem auch PV-Anlagen abseits von Gebäuden errichtet werden. Dazu können beispielsweise folgende Flächen genutzt werden: Betriebsflächen und befestigte (Verkehrs-) Flächen wie Parkplätze, Straßenverkehrsanlagen, Schienenverkehrsanlagen oder Verkehrsrandflächen, Flächen entlang Straßen- und Bahntrassen oder aber auch landoder forstwirtschaftlich genutzte Flächen wenn eine Doppelnutzung (sowohl Stromerzeugung als auch land- und forstwirtschaftliche Nutzung) möglich ist, wobei die dahingehende Flächeninanspruchnahme nicht in Widerspruch zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung der unter der Anlage liegenden Grundflächen stehen darf.
PV-freundliche Ausgestaltung der Bauordnung mit Freistellung von PV-Anlagen bis 400 kW
Um die Errichtung von PV-Anlagen zu erleichtern, ist die Grenze der Anzeigepflicht nach Bauordnung der einzelnen Bundesländer anzupassen und zu vereinheitlichen. Die landesspezifischen Bauordnungen sehen hier unterschiedliche Anzeigepflichten vor. Während in Bundesländern wie der Steiermark jede PV-Anlage anzeigepflichtig ist, ist in Bundesländern wie Oberösterreich die Errichtung einer PV-Anlage bis 400 Kilowatt anzeigefrei. Vereinfachter Netzzugang für PV-Anlangen bis 10 kW Da PV-Kleinanlagen bis zu einer Größe von 10 kWp – bei entsprechendem Eigenverbrauch (v.a. mit Stromspeicher) – nur mehr eine geringfügige Netzeinspeisung aufweisen, sind diese Anlagengrößen vom Netzbetreiber uneingeschränkt an das Verteilnetz anzuschließen.
UMSETZUNG UND ZIELERREICHUNG ÜBER DAS FÖRDERSYSTEM
Fairer Zugang zu Förderungen durch
- Ausreichend Förderbudget über alle Förderschienen, um angestrebte Entwicklung zu ermöglichen
- Sonderkontingent für Kleinanlagen bis 30 kW, handhabbarer, fixierter und gestaffelter Investitionszuschuss um Planungsmöglichkeiten zu garantieren. Anlagen ab 30 kW bis 500 kWp: handhabbarer, fixierter und Investitionszuschuss, um Planungsmöglichkeiten zu garantieren.
- Technologiespezifische Ausschreibung des Marktpreises für PV-Anlagen ab 500 kWp bis 5 MW, (über 20 Jahre)
Interessensvertretung der österreichischen E-Wirtschaft
Der Umbau des Energiesystems ist der grüne Konjunkturmotor. Er ist das größte und ambitionierteste Infrastrukturprojekt dieses Jahrhunderts und damit ein wesentlicher Eckpfeiler für den Aufschwung unserer Volkswirtschaft nach der Corona-Krise.
Barbara Schmidt, Generalsekretärin Oesterreichs Energie. Foto: Österreichs Energie/Regina Hügli
Bis 2030, also in weniger als zehn Jahren, soll unser Stromverbrauch zu 100 Prozent mit Wasserkraft, Wind- und Sonnenergie aus nationaler Erzeugung gedeckt werden. Das zahlt in die Energiestrategie Österreichs und der EU ein und hat durch eine massive Reduktion des CO₂-Ausstoßes positive Effekte auf das Klima.
Allerdings sind zur Wahrung der Versorgungssicherheit flexible Einheiten wie Gaskraftwerke und innovative Speichersysteme weiterhin wichtig.
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz muss aus Sicht der E-Wirtschaft rasch verabschiedet werden, denn zehn Jahre sind eine kurze Zeit für ein Infrastrukturprogramm dieser Größenordnung. Immerhin müssen wir dafür 27 TWh mehr Strom aus Erneuerbaren erzeugen.
Damit das gelingt, braucht es rasch passende Rahmenbedingungen und Investitionssicherheit. Dies bedeutet auch Änderungen bei Flächenwidmungen, Baurechtsvorgaben usw. und Verfahrenserleichterungen.
Ein kluges Fördersystem, basierend auf variablen Marktprämien und technologiespezifischen Ausschreibungen, ist entscheidend, damit in jeder Region die passende Erzeugungsform zum Einsatz kommt. Bei PV sind alle Optionen, von Dächern über Verkehrs- bis zu Wasserflächen, als Teil der Lösung zu sehen.
Forschungsprogramme für Testregionen, Speichersysteme etc. bringen die grüne Energiewende voran und benötigen, auf nationaler wie auf EU-Ebene Förderungen, auch um sie in den Markt zu bringen. Im Rahmen des „Green Deal“ hat die EU dafür einen Innovationsfonds geplant, diese Initiative begrüßt die E-Wirtschaft ausdrücklich.
Die Bereiche Wärme, Verkehr und Stromversorgung müssen eng miteinander verschränkt genutzt werden. Nicht zuletzt muss eine europaweite Verkehrswende jetzt mehr denn je eingeleitet werden.
Ein Infrastrukturprogramm dieser Größenordnung wird die Wirtschaft beleben, den Arbeitsmarkt stärken und die CO₂-Reduktion massiv vorantreiben. Aber es wird auch sichtbar sein: Windräder, PV-Anlagen und auch kleinere Wasserkraftwerke werden unsere Landschaft ebenso verändern wie die dazugehörigen Leitungen und Speicheranlagen.
Mehr Information: www.oesterreichsenergie.at
Interessensgemeinschaft Holzkraft (Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse)
Das für 1. Jänner 2021 angekündigte Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) kann ein Meilenstein für Erneuerbare Energien und Klimaschutz werden. Voraussetzung ist, dass die Regelungen praxisgerecht sind und tatsächlich ermöglichen, den Bestand zu halten und die Ausbauziele zu erreichen. Klimaschutz, richtig gemacht, kann ein Konjunkturmotor werden und einen bedeutenden Beitrag zum Neustart der Wirtschaft nach der Corona-Krise leisten.
Hans-Christian Kirchmeier, Vorstandsvorsitzender der IG Holzkraft, fordert von der Regierung daher Folgendes:
- Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist rasch voranzutreiben: Nur durch zielgerichtete Investitionen können Arbeitsplätze gesichert und die Wirtschaft gestärkt werden. Holzkraftwerke sind krisenfest und vermindern die Importabhängigkeit von ausländischem Atom- und Kohlestrom.
- Sicherung von Bestandsanlagen: Die bestehenden Holzkraftwerke sind noch lange nicht am Ende ihrer Lebensdauer. Bestandsanlagen können sofort und billiger Energie produzieren. Realistische Effizienzkriterien, abhängig von der eingesetzten Technologie, und eine praxisgerechte Tarifgestaltung sind unbedingt notwendige Voraussetzungen dafür. Lässt man Bestandsanlagen sterben, so sind die Kapazitäten durch zusätzliche Neuanlagen zu ersetzen. Die geplanten und notwendigen Ausbaupfade wären dann realistisch nicht zu erreichen.
- Kontinuität und sichere Rahmenbedingungen: Keine Übergangslösungen mehr, keine „Stop and Go“-Politik mehr, sondern Regelungen für einen kontinuierlichen und sicheren Ausbau der Erneuerbaren. Rechtssicherheit ist notwendig, um Investitionen und deren Finanzierung zu ermöglichen.
- Faire Bedingungen für die Erneuerbaren: Förderungen für fossile und atomare Energieträger sind ebenso offenzulegen und in Vergleichen mit den Erneuerbaren einzubeziehen. Eine Bepreisung von CO₂ ist dringend notwendig.
Mehr Information: www.ig-holzkraft.at
Kleinwasserkraft Österreich
Paul Ablinger, Geschäftsführer Kleinwasserkraft Österreich
Die Corona-Krise macht deutlich, wie verletzlich die Welt und die Menschheit eigentlich sind. Die weit größere Bedrohung steht uns mit der Klimakrise noch bevor. Die Konjunkturpakete und Fördermaßnahmen nach der Krise (bzw. noch währenddessen) müssen daher genau dort ansetzen und dürfen nur jene Maßnahmen fördern, die auch dem Klimaschutz dienen bzw. diesen zumindest nicht weiter untergraben. Gerade der weitere rasche Umbau der Energieversorgung auf erneuerbare Energieträger muss forciert werden. Dies führt neben Klimaschutz zu einer Verringerung der Abhängigkeit von Importen und stützt in der Errichtung und im Betrieb auch die heimische Wirtschaft. Das trifft nicht nur, aber insbesondere auch auf die Kleinwasserkraft mit annähernd 100 Prozent heimischer Wertschöpfung zu. Daher müssen die notwendigen Rahmenbedingungen für 100 Prozent erneuerbare Strom-, und in weiterer Folge möglichst rasch der gesamten Energieversorgung geschaffen werden. Für uns heißt das, dass das Erneuerbaren-Ausbaugesetz möglichst bald beschlossen werden muss, um Investitionssicherheit zu gewährleisten und Investitionsanreize zu setzen. Zu überlegen wäre auch ein Aufstocken bei den Behörden (Sachverständigen-Dienst, JuristInnen, etc.), um die Verfahren und somit die Umsetzung zu beschleunigen. Eine sinnvolle, lenkende Reform der Energiebesteuerung (CO₂-Steuer, ökologische Steuerreform) ist dabei ebenfalls endlich umzusetzen. Die Kleinwasserkraft kann hier in ihrer dezentralen Struktur mit vielen Eigenschaften aufwarten (Kontinuität, Regelbarkeit, Planbarkeit, Lieferung von Blindleistung, Netzstabilisierung, Schwarzstartfähigkeit, Inselbetriebsfähigkeit etc.), die eine wichtige Rolle spielen werden, um ein resilienz- und vor allem zukunftsfähiges Energiesystem zu schaffen und die Erde und die Menschheit nicht einer noch viel größeren Krise auszusetzen, als wir sie aktuell erleben.
Mehr Information: www.kleinwasserkraft.at
Kompost- und Biogasverband Österreich
Bernhard Stürmer, Geschäftsführer Kompost & Biogas Verband Österreich
Wir brauchen einen guten Ausbaupfad für erneuerbare Gase bis 2030 und darüberhinaus, sowie das Offenhalten von Verwertungspfaden. Wir schlagen eine jährliche Einspeisung von 8 TWh Biomethan für
- die Wärmeversorgung des urbanen Raums
- die Versorgung von Gaskraftwerken zur Unterstützung der Versorgungssicherheit im Strombereich
- den Einsatz als CO₂-neutraler Kraftstoff
vor.
Zusätzlich braucht es Rahmenbedingungen für bestehende Biogasanlagen in der Vor-Ort-Verstromung, die keinen Gasnetzzugang haben, beziehungsweise zu klein für die Biomethanproduktion sind. Neue Anlagen sollen in ganz Österreich entstehen, um das Rohstoffpotenzial (Reststoffe aus der Landwirtschaft, biogene Abfälle aus der Lebensmittel-, Futtermittel bzw. Getränkeindustrie und Energiepflanzen) im Ökostrom- und Gasbereich nutzen zu können. Eine Forschungsstrategie muss parallel dazu entwickelt werden, um die Technologien weiter zu entwickeln. Auch die Verflechtung mit der Bioökonomiestrategie ist notwendig, da die Biogasanlagen die anfallenden Reststoffe zu Energie und Düngemitteln veredeln können.
Dazu braucht es ein ambitioniertes Gesetz, welches gleichzeitig die Verstromung und die Biomethaneinspeisung regelt. Zusätzlich sind Änderungen im Gaswirtschaftsgesetz, der Gewerbeordnung und dem ElWOG notwendig. Die Gleichstellung von Biomethan als Kraftstoff zur Elektromobilität betrifft ebenfalls weitere Gesetzesmaterien. Wichtig dabei ist, die Instrumente so zu setzen, dass die Ausbauziele auch erreicht werden können. Die Investitionskosten schätzt der Kompost- und Biogasverband Österreich auf rund 1,5 Mrd. Euro. Die Wirtschaft wird dieses Geld nur investieren, wenn Planungssicherheit gegeben ist. Dazu braucht es langfristige Verträge zu Preisen, mit welchen ein ausreichender Umsatz erzielbar ist.
Mehr Information: www.kompost-biogas.info
VCÖ: Mehr Schiene, mehr Fahrrad
Christian Gratzer, Pressesprecher (VCÖ). Foto: Rita Newman
Aus Sicht des VCÖ braucht es nach dem ökonomischen Stillstand durch COVID-19 ein Transformationspaket, das Emissionen reduziert, Arbeitsplätze schafft und uns den Klimazielen näherbringt. Für den Verkehrsbereich heißt das: statt neuer Autobahnen oder dem Ausbau von Flughäfen benötigen wir den starken Ausbau der Infrastruktur für klimaverträgliche Mobilität. Das heißt konkret ein dichteres Schienennetz – in Österreich ist jede fünfte der 201 Städte nicht mit der Bahn erreichbar, wie eine VCÖ-Studie zeigt –, breite und möglichst kreuzungsfreie Radschnellwege in den Ballungsräumen, und in den ländlichen Regionen sind die Siedlungen mit dem nächsten Ortsgebiet gut mit Geh- und Radwegen zu verbinden. Neben der Infrastrukturpolitik ist eine faire, verursachergerechte Besteuerung im Verkehrsbereich notwendig – derzeit zahlen Lkw und Pkw nicht für die verursachten Umwelt- und Gesundheitsschäden. In Zukunft muss umweltfreundliches Verhalten belohnt werden, CO₂-Austoß und Ressourcenverbrauch sind höher zu besteuern. Der Ausstieg aus Erdöl und der Umstieg auf Erneuerbare Energien ist zu beschleunigen. Jedes Jahr fließen allein für die Erdölimporte für den Verkehr viele Milliarden Euro aus Österreich in Staaten mit großen Defiziten bei Demokratie und Menschenrechten. Erneuerbare Energie macht uns unabhängig von Ölscheichs und bringt uns dem Klimaziel näher.
Mehr Information: www.vcoe.at
Austria Solar: Solarinitiative „20 auf 50“
Roger Hackstock, Geschäftsführer des Verbands Austria Solar. Foto: Fotostudio Wilke
Um die globale Erwärmung unter Kontrolle zu bringen, müssen die Treibhausgasemissionen jedes Jahrzehnt bis 2050 um die Hälfte sinken. Im Zentrum muss dabei die Raumwärme stehen, die über 50 Prozent des Energieverbrauches ausmacht. Österreich heizt zu 64 Prozent mit Öl, Gas und Kohle, wofür die Haushalte jährlich 10 Milliarden Euro ausgeben, die zum Großteil ins Ausland fließen.
Für eine klimaneutrale Energiezukunft sollte in den nächsten zehn Jahren die Installation von Solarwärme-Anlagen von derzeit 20 auf 50 pro Tag gesteigert werden. Dabei sollen speziell größere Anlagen für Betriebe und solare Fernwärme forciert werden, die einen höheren Beitrag zu den Klimazielen leisten. Solarwärme spart derzeit rund eine halbe Million Tonnen Treibhausgase pro Jahr in Österreich. Mit dem Ausbau kann die Einsparung auf über eine Million Tonnen CO₂-Emissionen im Jahr 2030 gesteigert werden. Das ist ein Drittel des Reduktionsziels der Wärmestrategie der Bundesregierung von drei Millionen Tonnen CO₂-Emissionen im Jahr 2030 im Gebäudebereich.
Die Solarinitiative 20►50 dient auch der Standortsicherung für das Solarland Österreich. Solarwärmeanlagen sind ein Exportschlager, 83 % der Produktion gehen in den Export, vor allem nach Deutschland, Italien, Spanien und Portugal. Durch billiges Öl und Gas ist der Heimmarkt jedoch seit 2010 rückläufig, wir verspielen damit unsere Basis für den Export. Die Solarinitiative 20►50 soll ein Umschwenken bewirken, den Heimmarkt und die heimische Wertschöpfung stärken. Solarwärme am Heimmarkt ist zu 95 % Made in Austria, die Branche setzt rund EUR 180 Mio. um.
Um den Ausbau von Solarwärme von 20 auf 50 Solaranlagen pro Tag zu steigern, sind gezielte politische Maßnahme nötig. Die wichtigste Maßnahme ist die Umsetzung einer ökologischen Steuerreform im Wärmebereich, mit CO₂-Steuer auf fossile Energieträger und Entlastung der BürgerInnen über einen Klimabonus! Eine kurzfristige Maßnahme wäre eine Verkürzung der Abschreibungsdauer für Investitionen in Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern und Effizienzmaßnahmen im Wärmebereich auf einen Zeitraum von zwei Jahren.
Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen notwendig:
- BIG SOLAR Ausbauprogramm: Für solare Großanlagen in der städtischen Fernwärme sollte ein befristetes Ausbauprogramm für 2020–2025 gestartet werden.
- Aufstockung der Solarprogramme im Klimafonds: Erhöhung der finanziellen Budgetierung der Förderprogramme für Solaranlagen im Klimafonds.
- Bürokratieabbau Kleinanlagen: Bauverhandlungen bei Kleinanlagen bis 100 m² Kollektorfläche sind zeitraubend und bremsen den Markt ein, Solaranlagen sollten in allen Bundesländern von der Bewilligungs-, Melde- oder Anzeigepflicht befreit sein.
- Bürokratieabbau Großanlagen: Entfall der Genehmigungshürden bei Freiflächenaufstellung von Sonnenkollektoren auf „Grünland mit Sondernutzung“.
- Förderdschungel bereinigen: Unterschiedliche Fördervoraussetzungen und Förderhöhen für technisch idente Solarwärmeanlagen in den Bundesländern bremsen den Markt, die Bedingungen sollten bundesweit einheitlich geregelt sein.
Mehr Information: www.solarwaerme.at