Zeitschrift EE

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2006-04: Solarwärme boomt

Solarthermie

Für die Steiermark gelten ab 1. Juni 2006 neue Kriterien im Wohnbau, welche mit Verordnung und Richtlinien für eine ökologische Wohnbauförderung festgelegt worden sind. Mit einer effizienten Wohnbauförderung ist es dem Land Steiermark gelungen, den Bedarf an Wohnraum im Wesentlichen abzudecken.

Steiermark: Vorbild bei Errichtung von Solaranlagen in Österreich

Von Siegfried Kristan*

Mit der neuen ökologischen Wohnbauförderung kann nun der nächste Schritt zur Senkung der Miet- und Energiekosten bei gleichzeitiger Steigerung der Wohnqualität verwirklicht werden. Dabei forciert man durch Förderungsanreize eine verstärkte Wärmedämmung sowie eine umweltfreundliche Energiegewinnung durch Warmwasserbereitung mit Solaranlagen und die Beheizung durch erneuerbare Energiequellen als Ersatz für fossile Brennstoffe (Kohle, Öl, Gas) unter Berücksichtigung ökologischer Baustoffe für eine nachhaltige und klimaschutzfreundliche Umweltpolitik.
Bereits 1989-2001 hat man in der Steiermark begonnen den Lebensraum der Menschen mit Maßnahmen der Wohnbauförderung zu verbessern. So wurden in diesem Zeitraum vorerst zur Hintanhaltung von Smog rund ums Grazer Becken und dann grundsätzlich zur Verbesserung der Luftqualität ca. 50.000 Fernwärmeanschlüsse neu errichtet und 36 Mio. Euro an Förderungsbeiträgen aufgewandt.
Als punktueller Meilenstein im Sinne des Klimaschutzes war 2002 die Verschärfung der Förderungsbedingungen für die Neuerrichtung von Eigenheimen zu sehen. Neben einer verstärkten Wärmedämmung und verpflichtender Energieberatung wurde verordnet, dass Beheizungssysteme möglichst ohne fossile Brennstoffe zur Anwendung gelangen. Darunter sind vor allem Biomasseheizungen, Pelletsheizungen, Pufferspeicherheizungen, Wärmepumpe sowie der Anschluss an Fernwärme zu verstehen.
Darüber hinaus wurden im Rahmen der Wohnhaussanierung für energiesparende Maßnahmen Ökopunktezusatzförderungen eingeführt.

Förderungsbedingungen

Als Beitrag zum Kyoto-Staatsvertrag für die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen ist mit der Verordnungsnovelle (LGBl. Nr. 68/2006) im Rahmen der Ökologisierung der Wohnbauförderung in der Steiermark beim Neubau von Mehrfamilienhäusern und Eigenheimen auch die Nutzung der Kraft der Sonne verpflichtend eingeführt worden. Die Bestimmung lautet: „Förderungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Gebäuden dürfen nur bei Heranziehung von Solarenergie für die Warmwasserbereitung erfolgen. Ausgenommen davon sind Wohnobjekte aufgrund von gegenläufigen Vorgaben durch das Denkmalschutzgesetz, das Grazer Altstadterhaltungsgesetz 1980 bzw. Ortsbildschutzgesetz 1977 oder wenn dies wirtschaftlich auf Grund der Lage des Objektes nicht vertretbar ist sowie bei ganzjähriger Beheizung durch Fernwärme.“
Ausnahmen sind somit nur mit Stellungnahme des Landesenergiebeauftragten möglich. Details über die Umsetzung von Solaranlagen sind im Geschossbau und beim Eigenheimbau den Richtlinien für ökologische Wohnbauförderung zu entnehmen (www.wohnbau.steiermark.at).

Abbildung 1: „Wohnen am Stadtpark“ in Gleisdorf mit 72 m² Kollektorfläche zur Warmwasserbereitung und Raumheizung

Geschoßbau

Im Geschoßwohnbau ist die Verwendung der Solarenergie für die Warmwasserbereitung verpflichtend und es kann auch eine Nutzung für teilsolare Heizung gefördert werden. Ausnahmen sind nur mit Stellungnahme des Landesenergiebeauftragten möglich. Folgende Vorgaben müssen erfüllt werden:

  • Ein Mindestkollektorertrag von 350 kWh/m²a muss erreicht werden.
  • Messeinrichtung für den Wärmeertrag (Wärmelieferung an den Speicher) müssen installiert werden.
  • Die maximale Rücklauftemperatur aus dem Wärmeverteilnetz darf 40ºC nicht überschreiten.
  • Der Mindestdeckungsgrad durch Solarenergie muss entweder 15 % des gesamten Wärmebedarfs für Warmwasser und Raumheizung oder 60 % des Warmwasserbedarfs betragen.
  • Die Betriebsweise muss im „Low Flow“ - Betrieb erfolgen, d.h. der spezifische Massenstrom soll 5 - 20 kg/h und m² Kollektorfläche betragen.
  • Die logarithmische Temperaturdifferenz ?tlog des externen Wärmetauschers (Trennung zwischen Glykolkreis und Heizungswasser) muss = 6 Kelvin sein.
  • Die Energiespeicherdämmung hat zumindest 20 cm zu betragen, für die Rohrleitungen gelten folgende Vorgaben wie in Tabelle 1 beschrieben.
 
Mindestdämmstärken
Rohrdimensionen
Außenbereich
Innenbereich
 
[mm]
[mm]
DN 15
30
20
DN 20
40
30
DN 25
40
30
DN 32
40
40
DN 40
50
40
DN 50
60
50

Tabelle 1: Mindestdämmstärken für Rohre im Geschoßwohnbau

Eigenheim

Für die Eigenheimförderungen gilt der verpflichtende Einsatz von Solarenergie zur Warmwasserbereitung. Die vorgeschriebene Mindestkollektorfläche beträgt 5 m²!
Ausnahmen können nur dann gemacht werden, wenn der Betrieb einer Solaranlage aus klimatischen Gründen wirtschaftlich nicht vertretbar ist, wenn eine ganzjährige Fernwärmeversorgung sichergestellt ist, oder wenn eine Wärmepumpenheizanlage mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4 im Einsatz ist, welche ganzjährig betrieben wird.

Abbildung 2: Wohnanlage Feistritzer in Markt Hartmannsdorf mit 30 m² thermischen Sonnenkollektoren, Nachheizung mit örtlicher Biomasse-Fernwärme (Foto: Schröttner, AEE INTEC)

Zukunftsweisende Maßnahmen

Mit den zukunftswegweisenden Maßnahmen in der Steiermark soll laut steirischem Wohnbaulandesrat Johann Seitinger dem Gedanken der Energieeinsparung und dem Klimaschutz Rechnung getragen werden. Gleichzeitig wird aufgezeigt, dass eine Betriebskostensenkung beim Endverbraucher, nachhaltiges Bauen und umweltfreundliche Energieversorgung sich gegenseitig keinesfalls ausschließen und man auf diese Art und Weise dem Kyotoziel näherkommt.

*) Ing. Siegfried Kristan ist Leiter der Abteilung 15 – Wohnbauförderung in der Steirischen Landesregierung, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! [^]

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