Zeitschrift EE

 nt 03 | 2025 Industriell-urbane Symbiosen

Deregulierung statt Vereinfachung: Das Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit

Josef Baumüller

Das „Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit“, das im Rahmen des neuen „Clean Industrial Deal“ vorgestellt wurde, verfolgt das Ziel, bestehende europäische Nachhaltigkeitsvorgaben zu überarbeiten – laut offizieller Begründung zur Vereinfachung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. Tatsächlich aber droht eine weitreichende Deregulierung, die zentrale Fortschritte der letzten Jahre gefährdet und langfristig sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich nachteilig sein könnte.

Foto: Thomas Blazina

Politischer Kontext und Zielsetzung des Omnibus-Pakets

Die Europawahlen im Jahr 2024 haben eine Verschiebung der Kraftverhältnisse im EU-Parlament mit sich gebracht. Die Wiederbestellung von Ursula von der Leyen zur Kommissionspräsidentin wurde an klare Bedingungen geknüpft: Ein neuer „Clean Industrial Deal“ soll zwar am übergeordneten Ziel der Klimaneutralität bis 2050 festhalten, darüber hinaus aber einer neuen ökonomischen Realität Rechnung tragen – die im Zeichen der größten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit steht. Die in den letzten Jahren geschaffene und an vielen Stellen inkohärente Nachhaltigkeitsregulatorik soll dafür einem „Realitätscheck“ unterzogen werden.

Die EU-Kommission kündigte in Folge eine Omnibus-Initiative an. Ein solcher „Omnibus“ stellt einen Sammel-Rechtsakt dar, mit dem in verschiedene Normen gleichzeitig eingegriffen wird.

Der erste Omnibus wird als „Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit“ bezeichnet und enthält zahlreiche Vorschläge für die Abänderung von CSRD1, CS3D2, Taxonomie-Verordnung3 und CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)4. Für die bisher mit hoher Geschwindigkeit voranschreitenden Arbeiten an der Nachhaltigkeitstransformation der europäischen Wirtschaft markierte diese Veröffentlichung einen Vollstopp. Denn anders als ursprünglich angekündigt beschränken sich die Vorschläge nicht auf punktuelle Nachjustierungen.

Zwar sind viele der bestehenden Normen inhaltlich und handwerklich nicht ausgereift, was unter anderem auf den enormen Zeitdruck bei ihrer Einführung zurückzuführen ist. In diesem Sinne wäre eine technische Überarbeitung oder Vereinfachung sinnvoll. Jedoch geht die Initiative der Kommission weit über bloße Korrekturen hinaus. Der Entwurf schlägt substanzielle Einschränkungen der Regelwerke vor, etwa eine deutliche Reduzierung des verpflichteten Unternehmenskreises oder das Herabsetzen der Berichtspflichten. Hier muss bereits von „Deregulierung“ gesprochen werden.

Fehlende Berücksichtigung der Zielsetzung

Problematisch daran ist, dass die überarbeiteten Regelungen ihren ursprünglichen strategischen Zweck weitgehend verlieren würden. Das Konzept der Sustainable Finance, das die Umgestaltung der Kapitalmärkte zugunsten nachhaltiger Investments zum Ziel hat und bereits 2018 eingeführt wurde, würde durch die Änderungen im Kern untergraben.

So entsteht eine paradoxe Situation: Die neuen Regelungen wären zwar einfacher umzusetzen, würden jedoch weitgehend ihren ökonomischen und ökologischen Nutzen verlieren. Damit könnte das Label „Bürokratieabbau“ zutreffen – jedoch nur, weil die Inhalte ausgehöhlt wurden. Eine Nutzenbewertung der bestehenden Normen wurden im Reformprozess weitgehend ausgeblendet.

Der aktuelle Stand des Prozesses

Die EU hat mehrere Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verschoben oder vereinfacht. So beginnt die neue Berichtspflicht (CSRD) für viele Unternehmen erst 2027, und auch die Regeln zur Lieferkettenrichtlinie (CS3D) werden später wirksam. Zudem wurden die Berichtspflichten zur Taxonomie stark reduziert, vor allem für Banken und Finanzinstitute. Die Standards für Nachhaltigkeitsberichte (ESRS) sollen überarbeitet und vereinfacht werden.

Die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament verhandeln derzeit über weitere Änderungen, ein Ergebnis wird frühestens Anfang 2026 erwartet. Danach müssen die Staaten die neuen Vorgaben noch in ihr eigenes Recht übernehmen.

Für Österreich bedeutet das: Weil die bisherigen EU-Vorgaben noch gar nicht umgesetzt wurden, besteht rechtliche Unsicherheit für Unternehmen. Wenn Österreich weiter zuwartet, verschärft sich diese Unsicherheit zusätzlich.

Empfehlungen für Unternehmen

Trotz allem sind Unternehmen gut beraten, den eingeschlagenen Transformationspfad nicht zu verlassen. Nachhaltigkeit ist keine vorübergehende Modeerscheinung, sondern ein struktureller Wandel, der durch externe Entwicklungen – etwa den Klimawandel, geopolitische Risiken oder soziale Instabilitäten – weiter an Bedeutung gewinnen wird. Der Druck von Kapitalmärkten, Kunden und Geschäftspartnern wird bestehen bleiben, auch außerhalb der EU.

Der ESRS VSME (European Sustainability Reporting Standards – Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) vom Dezember 2024 bietet insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen einen pragmatischen Ansatz für die Entwicklung eines kompakten, flexiblen und mit dem „full ESRS“ konsistenten Nachhaltigkeits-Reportings. Im Juli 2025 wurde er von der EU-Kommission nun auch als offizielle Empfehlung übernommen. Darüber hinaus bleibt die Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse, also die systematische Auseinandersetzung mit den eigenen Stakeholdern und der Bewertung relevanter Nachhaltigkeitsthemen – unabhängig von gesetzlichen Pflichten – weiterhin relevant.

Fazit: Rückschritt statt Reform

Nachhaltigkeit ist heute eine Kernfrage des „Business“. Die Omnibus-Initiative legt aber den – an sich schon lange überwundenen – Eindruck nahe, es ginge alleine um Ethik oder gar „Moral-Imperialismus“. Bei rationaler Betrachtung wirkt es so, als wären alle Fortschritte und Erkenntnisse der letzten Jahre rückgängig gemacht worden. Letztlich ist die Omnibus-Initiative in der nun materialisierten Form aber wohl schlicht nicht rational zu erfassen – sondern Ausdruck einer politischen Machtverschiebung, die ihrerseits in gesellschaftlichen Veränderungen begründet liegt. Und damit ein Symptom einer tiefgehenden institutionellen Krise, bei der es noch um weitaus mehr als „nur“ um Nachhaltigkeitsregularien in der EU geht. Gerade deswegen ist es aber auch besonders wichtig, den Kampf um eine sinnvollere Reform als jene, die im Moment im Raum steht, nicht aufzugeben.

Sustainable-Finance-Initiative

Die Sustainable-Finance-Initiative stellt eine wichtige Antwort der EU auf die Pariser Klimakonferenz und auf die Verabschiedung der Sustainable Development Goals 2015 dar. Durch eine Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten soll privates Kapital mobilisiert werden, um Transformationsprozesse wie die Dekarbonisierung zu finanzieren; Unternehmen, die solche Wirtschaftstätigkeiten nachweisen können, profitieren in Folge von Kapitalkosten-Vorteilen. Regularien wie die CSRD und die Taxonomie-Verordnung haben hier ihren Ursprung. Auch die Ziele des Green Deal vom Dezember 2019 bauen auf diesen Wirkmechanismen auf.

Weitere Informationen

1Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) dient der Vereinheitlichung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten, den Informationsfluss für Investoren und die Öffentlichkeit zu fördern und Unternehmen zu nachhaltigem Handeln zu motivieren. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022L2464

2 Ziel der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) ist die Förderung eines nachhaltigen und verantwortungsbewussten unternehmerischen Handelns in den Betrieben entlang ihrer globalen Wertschöpfungsketten, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt innerhalb und außerhalb Europas zu erkennen und zu bekämpfen. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401760

3 Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Klassifizierungssystem der Europäischen Union, das festlegt, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Ziel ist es, Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen zu lenken, "Greenwashing" zu verhindern und Finanztransparenz zu schaffen. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R0852

4 Das europäische CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) soll im Rahmen der Klimapolitik der Europäischen Union in Wirtschaftssektoren, die vom EU-Emissionshandel umfasst sind, die Verlagerung von Treibhausgasemissionen in Nicht-EU-Länder verhindern. https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/en/news/carbon-border-adjustment-mechanism-cbam

Autor

Dr. Josef Baumüller beschäftigt sich an der Technischen Universität Wien mit dem Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Lehre und Forschung. Er ist Autor zahlreicher Fachartikel und Bücher zu dem Thema.

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